Adressmarketing

Adressmarketing ist ein wichtiger Bestandteil des Direktmarketing. Hierbei werden Werbeaktionen auf eine bestimmte Zielgruppe abgestimmt und der Empfänger erhält auf ihn zugeschnittene Werbung.

Arten des Direktmarketing

Klassische Formen des Direktmarketing sind die

  • Telefonakquise und
  • Werbebriefe.

In neuerer Zeit können auch

  • Werbung per SMS oder
  • E-Mail

hinzu gezählt werden.

Direktmarketing unterscheidet sich zu anderen Werbeformen wie Radio, Anzeigen-Werbung oder Flyer dadurch, dass der Empfänger aktiv angegangen wird und nicht nur passiv die Werbung wahrnimmt. Zudem kann meist eine genauere Zielgruppenselektion vorgenommen werden als dies z.B. bei Fernsehwerbung der Fall ist, die meist auf ein breiteres Publikum abzielt.

Zielgruppen

Um den Erfolg einer Werbeaktion zu gewährleisten, ist eine genaue Zielgruppenselektion notwendig. Bei Privatadressen wird z.B. anhand des Alters, Geschlechts und der Quelle unterschieden, die Rückschlüsse auf die Interessen zulässt. Bei Firmenadressen hingegen spielt vor allem die Branche eine entscheidende Rolle, aber auch Region, Art des Ansprechpartners und Firmengröße sind wichtige Faktoren bei der Eingrenzung der eigenen Zielgruppe.

Rechtliche Einschränkungen und DSGVO

Recht 1.1Direktmarketing zur Neukunden-Akquise unterliegt in Deutschland sehr strengen Restriktionen. Besonders im B2C-Bereich (Privatadressen) wird in jedem Fall ein Opt-In, also das Einverständnis des Empfängers, benötigt. Dieses wird über Gewinnspiele oder über kleine Geschenke wie z.B. Webinare generiert. Diese Adressen dürfen auch nicht im herkömmlichen Sinne verkauft werden. Wer also keine Zeit für die Generierung eigener Opt-In Adressen hat, kann sich alternativ in eine Werbekampagne einmieten, die vom Eigentümer der Adressen versendet wird.

Die DSGVO schreibt eigentlich zur Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung des Betroffenen vor. Eine Ausnahme kann laut Artikel 6 Absatz f) ein berechtigtes Interesse sein, das die Interessen des Betroffenen überwiegt. Im Erwägungsgrund 47 DSGVO wird Direktmarketing als berechtigtes Interesse benannt. Nun muss eine schriftliche Interessenabwägung vorgenommen werden, um sicher zu stellen, dass das eigene Interesse zu werben überwiegt.

Achtung: auch Firmenadressen zählen als personenbezogene Daten, wenn es sich nicht um juristische Personen handelt. Wir empfehlen eine professionelle Rechtsberatung, da diese Thematik wegen mangelnder Grundsatzurteile noch nicht eingehend geklärt ist.

Adressmarketing

Adressmarketing beschreibt also eine Form des Direktmarketing mit gekauften oder anderweitig hinzugewonnen Adressen zur Neukundenakquise anhand spezifischer Zielgruppen.

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